Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht
Dr. Moritz Johannes Ott ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Als IP-Anwalt liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt im Schutz und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Hierbei berät und vertritt er in Kooperation mit Jüdemann Rechtsanwälte insbesondere aber nicht ausschließlich Mandanten aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Die Rechte seiner Mandanten verteidigt er sowohl außergerichtlich, wie auch gerichtlich bei den zuständigen Gerichten. Zudem begleitet er Vertragsverhandlungen, insbesondere zu Lizenzfragen jeglicher Art und berät in den benannten Bereichen bei sämtlichen auftretenden Fragestellungen, insbesondere beim Erhalt einer Abmahnung.
Moritz Ott hat an der Freien Universität zu Berlin studiert und sein Referendariat beim Kammergericht absolviert. Er wurde zum Thema „Der urheberrechtliche Schutz performativer Kunst unter besonderer Berücksichtigung von Aufführungen des Theaters, der Aktions- und Performancekunst“ an der Freien Universität promoviert.
Moritz Ott ist im Vorstand des Deutschen Werkbund Berlins, Gründungsmitglied des Schauwerk Berlins, im Vorstand des Officium bonum e.V. und Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR).