Anwalt für Fotorecht Berlin

Moritz Ott ist IP-Anwalt. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.

Einen besonderen Fokus haben wir auf das Fotorecht und Bildrecht gelegt.

Durch die Möglichkeit der digitalen Bildnutzungen und –bearbeitungen nimmt das Fotorecht und Bildrecht immer mehr an Bedeutung zu. Fotografen und Agenturen sind gehalten, sich mit alltäglichen Fragestellungen des Fotorechts und Bildrechts kompakt und kompetent auseinanderzusetzen, um bei Ihrer Arbeit Rechte Dritter zu wahren und eigene Rechte an Fotografien effektiv durchsetzen zu können.

Das Fotorecht und Bildrecht ist maßgeblich durch das Urheberrecht und durch das Persönlichkeitsrecht geprägt, dabei insbesondere durch das Recht am eigenen Bild. Relevant sind Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang zur Bildbeschaffung und der Veröffentlichung von Fotos ergeben, Rechtsfolgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos, sowie Rechtsfragen zwischen Fotografen und Verwertern, etwa bei Nutzungsrechtseinräumungen und anderen Verträgen.
Unserer Leistungen als Anwalt für Fotorecht und Bildrecht
Moritz Ott berät in allen Fragen des Fotorechts und Bildrechts. Als Rechtsanwalt für Fotorecht und Bildrecht bietet er insbesondere folgende Leistungen an:

Haben Sie Fragen zum Thema Fotorecht oder Bildrecht? Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Ott

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