Anwalt für Fotorecht Berlin
Moritz Ott ist IP-Anwalt. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz.
Einen besonderen Fokus haben wir auf das Fotorecht und Bildrecht gelegt.
Durch die Möglichkeit der digitalen Bildnutzungen und –bearbeitungen nimmt das Fotorecht und Bildrecht immer mehr an Bedeutung zu. Fotografen und Agenturen sind gehalten, sich mit alltäglichen Fragestellungen des Fotorechts und Bildrechts kompakt und kompetent auseinanderzusetzen, um bei Ihrer Arbeit Rechte Dritter zu wahren und eigene Rechte an Fotografien effektiv durchsetzen zu können.
Das Fotorecht und Bildrecht ist maßgeblich durch das Urheberrecht und durch das Persönlichkeitsrecht geprägt, dabei insbesondere durch das Recht am eigenen Bild. Relevant sind Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang zur Bildbeschaffung und der Veröffentlichung von Fotos ergeben, Rechtsfolgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos, sowie Rechtsfragen zwischen Fotografen und Verwertern, etwa bei Nutzungsrechtseinräumungen und anderen Verträgen.
Unserer Leistungen als Anwalt für Fotorecht und Bildrecht
Moritz Ott berät in allen Fragen des Fotorechts und Bildrechts. Als Rechtsanwalt für Fotorecht und Bildrecht bietet er insbesondere folgende Leistungen an:
- Urhebervertragsrecht
Wir übernehmen für Sie die Erstellung und Prüfung aller Verträge aus dem Bereich des Fotorechts. Hierzu gehört die Auftragserteilung und der Vertragsschluss eines Produktionsvertrags, auch Shooting-Vertrag genannt, die inhaltliche Gestaltung von Fotoverträgen, in denen es um die Rechteeinräumung geht, Verhandlungen zur Honorarhöhe für eine angemessene Vergütung, sowie Fragen zum Eigentum am Fotomaterial. Ferner beraten wir in allen Fragen, in denen es um die Haftung bei Vertragsstößen geht, erstellen allgemeine Geschäftsbedingungen und helfen bei typischen Problemen bei er Abwicklung von Fotoverträgen. - Durchsetzung von Urheberrechten
Zudem unterstützen wir Sie zuverlässig und mit Nachdruck bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten, die Ihre Fotografien widerrechtlich verletzen. Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens machen wir mittels einer Abmahnung Unterlassungsansprüche geltend und geben den Verletzer Gelegenheit, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Gegebenenfalls machen wir Schadensersatz- und Auskunftsansprüche geltend. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, setzen wir Ihre Rechte unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen notfalls gerichtlich durch. - Wurden sie abgemahnt? Wir lassen Sie nach Erhalt einer Abmahnung nicht im Stich, sondern erzielen mit Ihrem Sachverhalt für Sie das bestmögliche Ergebnis. In einer kostenlosen telefonischen Erstberatung können Sie sich einen Eindruck von uns verschaffen und bekommen erste Informationen zu Ihrem Sachverhalt. Wenn Sie sich dann für uns entscheiden, zeigen wir Ihnen Chancen und Risiken einer Verteidigung auf und erstellen notfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung. Wichtig ist, dass Sie sofort reagieren.
Haben Sie Fragen zum Thema Fotorecht oder Bildrecht? Wir beraten Sie gerne.
Ihr Rechtsanwalt Ott
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